Informationen zur Trichinen- und Radiocäsiumuntersuchung

Anlaufpunkte Trichinenuntersuchung/ASP/KSP/Aujeszky


Landratsamt Traunstein

Veterinäramt
Pabst-Benedikt XVI.-Weg
83278 Traunstein
Tel.: 0861 58450

Annahme Veterinäramt ist am Montag bis 10:00 UHR

Georg Scherer Schlachtbetrieb
Wabach 2
83530 Schnaitsee

Annahme Veterinäramt ist am Montag bis 11:00 UHR

Für Schwarzwild-Blutproben zur Untersuchung auf ASP/KSP/Aujeszky dürfen
nur noch die neuen EDTA-Röhrchen verwendet werden. Diese sind demnächst
an der Annahmestelle in Wabach erhältlich.

Amtliche Information:

Tus Schnaitsee – Wabach

Info:

Jäger die Trichinenproben selbst entnehmen möchten,
müssen gem. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Tierische Lebensmittelhygieneverordnung)
für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine
und die Trichinenprobenentnahme eine besondere Trichinenprobenentnahme Schulung
absolviert haben.

Anlaufpunkt Cäsiummessung

Das Cäsiummessgerät der BJV Kreisgruppe Traunstein befindet sich bei Herrn Dr. Mathias Bremer.
(für die Untersuchung sind mindestens 500 g Muskelfleisch erforderlich)

Dr. Mathias Bremer
St. Alban Str. 9
83342 Peterskirchen/Tacherting
Tel.: +49 151 1475 4532
E-mail: Mathias.Bremer@t-online.de

Weitere Informationen zu Wildschweinmonitoring-
programmen in Bayern

Schwarzwildmonitoring

Formular zur Aufwandsentschädigung Schwarzwild

www.jagd-bayern.de/formulare

Abschussprämie für Schwarzwild (freiwillige Leistung des Landkreis Traunstein zur ASP Prävention)

Der Landkreis Traunstein zahlt als freiwillige Leistung eine eigene Abschussprämie für Schwarzwild.
Der Antrag kann ab 1. April von den Jagdausübungsberechtigten gestellt werden, und zwar für jedes im
Jagdjahr 2019/20 im Landkreis Traunstein erlegte Schwarzwild.

Ausgenommen von der Zahlung sind:

– Bachen, die für die Aufzucht notwendig sind
– Fallwild
– verunfalltes Wild

100 Euro gibt es für Keiler und männliche Überläufer, ansonsten 80 Euro für Schwarzwild,
für das die 20-Euro-Prämie beim Freistaat beantragt werden kann: Frischlinge, Überläuferbachen,
Bachen die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind.

Der Antrag kann bei der Unteren Jagdbehörde angefordert oder auf der Homepage des Landkreises
Traunstein abgerufen werden. Zudem ist die Streckenliste, in dem das Schwarzwild eingetragen
werden muss, vorzulegen.

Aufwandsentschädigung Schwarzwild Landkreis Traunstein

Wichtige Formulare