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Warum einen Hundeführerlehrgang zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit?

Im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG) vom 13. Oktober 1978 wurde die Notwendigkeit eines brauchbaren
Jagdhundes gesetzlich verankert. Art. 39 Verwendung von Jagdhunden

(1) Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild sind brauchbare
Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden. Auch der bei einer anderen Jagdart zur Nachsuche verwendete
Hund muss brauchbar sein.

(3) Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Vorschriften über die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden zu erlassen und hierbei Prüfungen
vorzuschreiben sowie ihre Durchführung und die Prüfungszulassung zu regeln; mit der Durchführung von
Brauchbarkeitsprüfungen und der Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden können die anerkannten
Vereinigungen der Jäger (Art. 51) betraut werden.

Unsere Jagdhunde sind „Arbeitshunde“, die eine spezielle Ausbildung benötigen, damit sie ihre Arbeitsaufgaben
richtig ausführen können. Deshalb sollte man als verantwortlicher Hundeführer, ungeachtet der Gesetzgebung
darauf bedacht sein, seinem Hund eine solide Grundausbildung zukommen zu lassen. Hierbei geht es zunächst
nicht um die Zuchtprüfungen der jeweiligen Zuchtvereine, sondern um eine möglichst jagdnahe Ausbildung
für die eigene Jagdausübung mit Hund, die in einem Hundeführerlehrgang der Kreisgruppen vermittelt wird.
Vor dem Kauf eines Jagdhundes sollte man sich die Frage stellen: „Lässt mir meine momentan aktuelle
Berufs- und Lebensphase genug Raum für die Ausbildung eines Junghundes?“

„Drei Jahre hast Du einen jungen Hund, drei Jahre einen guten Hund, drei Jahre einen alten Hund.“
Ein bekannter Spruch, demnach gelten die ersten drei Lebensjahre des Hundes der Ausbildung,
die es zu nutzen gilt. Dies ist eine sehr arbeitsintensive Zeit für den Hund, wie auch für den Führer.
Die kontinuierliche Arbeit mit dem eigenen Hund fördert die Teambildung zwischen Hundeführer und Hund.
Jeder Lernfortschritt macht einen stolz und stärkt das Vertrauen in die Leistungen des eigenen Hundes.

Wie häufig geht ein geschossenes Stück Wild noch einige Meter in die Dickung, hier ist es sehr beruhigend,
wenn man einen brauchbaren Jagdhund für die kurze Nachsuche zur Hand hat. Zu erwähnen wären noch
die Gesellschaftsjagden zu denen man als Hundeführer gerne eingeladen wird. Teilweise muss man einen
Nachweis über die jagdliche Brauchbarkeit vorlegen. Schön ist es einfach, wenn man seinen eigenen Hund
auf die Jagd mitnehmen kann, weil man seinen Leistungen – wie auch seinem Gehorsam – vertrauen kann.
Es gibt sicherlich viele weitere Gründe einen Hundeführerlehrgang zu besuchen mit dem Ziel die
Brauchbarkeitsprüfung zu machen und zu bestehen. Allerdings sollte man nach Bestehen der
Brauchbarkeit weiterhin diverse Übungseinheiten mit seinem Hund einlegen und ggf. die vom jeweiligen
Zuchtverein angebotenen Prüfungen absolvieren. Hierfür legt der Hundeführerlehrgang ebenfalls einen
soliden Grundstock.

Die Kreisgruppe Traunstein hat es sich zur Aufgabe gemacht – neben vielen anderen – jedes Jahr einen
Hundeführerlehrgang zur „Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit“ anzubieten. Im Juni, Juli und August
finden sonntägliche Ausbildungseinheiten von 08:00 - ca. 12:30 statt. Die eigentliche Prüfung ist möglichst
am ersten Wochenende nach dem 15. August. Trainiert wird in den Revieren Pittenhart, Eggstätt und Rabenden.
Beim Kirchenwirt in Pittenhart kann man bei einem gemeinsamen Mittagessen den Trainingsvormittag
besprechen und sich weitere Tipps holen.

Voraussetzung für den Besuch des Kurses ist ein im Gehorsam gut durchgearbeiteter Hund. Dies kann
in Eigenregie erarbeitet werden oder in einem gesonderten Lehrgang. Bei Interesse findet ein
Hundeführerlehrgang „Grundkurs“ (Gehorsamskurs) wöchentlich (Samstag oder Sonntag)
ab Mitte März in Traunstein statt.

Anmeldungen ab Februar telefonisch oder per E-Mail.

 

Hundeobmann der Kreisgruppe:

Johann Irl
Erlenweg 7A
83342 Tacherting
08621/61280
E-Mail: hans.irl@t-online.de


AKTUELLER KURS 2020

Hundeführerlehrgang Grundkurs (Gehorsam) Beginn 8.März 2020 in Traunstein (16 Einheiten).

Hundeführerlehrgang zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit ab 7.Juni 2020 in Pittenhart (7 Einheiten).

Prüfung: voraussichtlich am 22./23.August 2020

 Organisatorisches für den Hundeführerlehrgang Grundkurs und zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit

  • Hundeführer müssen einen gültigen Jagdschein vorlegen. (Brauchbarkeit)
  • Die aktuelle Impfbescheinigung über die Tollwutimpfung ist vorzuzeigen. (Grundkurs/Brauchbarkeit)

 Mitzubringen sind:

  • Eine sachgerechte Halsung und Leine (Grundkurs/Brauchbarkeit)
  • Schweißriemen für die Schweißarbeit (Brauchbarkeit)
  • Wenn vorhanden, einen Apportierbock (Grundkurs)
  • Schrotflinte mit passender Munition (Brauchbarkeit/ Grundkurs – im Verlauf)
  • Schleppwild: Kanin und Ente (Brauchbarkeit)
  • Ablaufleine (Brauchbarkeit)

 WICHTIG! Jeder Hundeführer muss ausreichend und ansehnliches Schleppwild (Kanin und Ente) an den Übungstagen und zur Prüfung mitbringen



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Kreisgruppe Traunstein im BJV

Im Südosten Bayerns erstreckt sich der Landkreis Traunstein über eine Fläche von 1.534 km².
Vom hochalpinen Bereich im Süden, über das voralpine Hügel- und Seenland bis zu den landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen im Norden, gliedert sich die Landschaft vielfältig und abwechslungsreich. So vielfältig wie sich die Landschaft darstellt, gliedert sich auch das Jagdwesen. Gamswild in den Bergen, Rotwild in den Vorbergen und letzten Rückzugsgebieten in den voralpinen Mooren und in den Restauwäldern im Mündungsgebiet der Tiroler Achen in den Chiemsee, sowie das Rehwild, sind die Hauptschalenwildarten im Landkreis. In den letzten Jahren ist ein verstärkter Zuzug von Schwarzwild im Landkreis festzustellen.

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