Abschussprämie für Schwarzwild – freiwillige Leistung des Landkreises
Der Landkreis Traunstein zahlt als freiwillige Leistung eine eigene Abschussprämie für Schwarzwild.
Der Antrag kann ab 1. April von den Jagdausübungsberechtigten gestellt werden, und zwar für jedes im
Jagdjahr 2019/20 im Landkreis Traunstein erlegte Schwarzwild.
Ausgenommen von der Zahlung sind:
- Bachen, die für die Aufzucht notwendig sind
- Fallwild
- verunfalltes Wild
100 Euro gibt es für Keiler und männliche Überläufer, ansonsten 80 Euro für Schwarzwild,
für das die 20-Euro-Prämie beim Freistaat beantragt werden kann: Frischlinge, Überläuferbachen,
Bachen die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind.
Der Antrag kann bei der Unteren Jagdbehörde angefordert oder auf der Homepage des Landkreises Traunstein
(www.traunstein.com) abgerufen werden. Zudem ist die Streckenliste, in dem das Schwarzwild eingetragen
werden muss, vorzulegen.