PRESSEMITTEILUNG
Jagdgesetz-Novelle beschlossen: BJV setzt auf Waidgerechtigkeit
und Vernunft
In der heutigen entscheidenden Sitzung hat der Bayerische Landtag in 2. und 3.
Lesung die Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) final verabschiedet.
Damit tritt die Reform pünktlich zum neuen Jagdjahr, beginnend am 1. April 2026, in
Kraft. Der BJV begrüßt die Standhaftigkeit des Parlaments gegenüber ideologischen
Forderungen, kündigt jedoch eigene fachliche Richtlinien für die Jagdpraxis an.
Der BJV verbucht es als großen Erfolg für den ländlichen Raum, dass die Anträge der
Opposition auf drastische Einschränkungen des Jagdrechts abgelehnt wurden.
Die Aufnahme von Wolf und Schakal als jagbare Arten in das Jagdrecht ist ein
Meilenstein. Der BJV bekennt sich zu seiner Verantwortung im Wildmanagement und
begrüßt, dass Forderungen nach einem Verzicht auf diese Aufnahme keine Mehrheit
fanden.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Waldschnnepfe und Eichelhäher im Jagdrecht
verbleiben. Die Versuche, sie aus dem Gesetz zu streichen, wurden erfolgreich
abgewehrt.
Die Einführung eines Sachkundenachweises für die Fallenjagd ab 2027 sichert dieses
wichtige Werkzeug für den Artenschutz rechtlich ab.
Trotz unserer massiven Warnungen ist es dem BJV leider nicht gelungen, eine weitere
Ausweitung der Jagdzeiten zu verhindern. Der nun gesetzlich festgeschriebene
Jagdbeginn für Rehwild am 16. April ist aus wildbiologischer Sicht ein schwerer Fehler.
Der BJV kritisiert dieses Vorgehen, die Jagdzeiten immer weiter auszudehnen, aufs
Schärfste. Das Problem ist offensichtlich: Während der Beginn im Frühjahr immer
weiter nach vorne verlegt wird, hat das Wild im Winter eben auch keine Ruhe. Der
Druck auf unsere Wildtiere nimmt von beiden Seiten zu. Wer die Jagdzeit im Frühjahr
vorverlegt, ohne dem Wild im Winter die nötige Entlastung zu geben, handelt
verantwortungslos gegenüber der Kreatur. Wildruhe ist kein politisches
Verhandlungsgut, sondern eine biologische Notwendigkeit. Deshalb haben die BJV—
Präsidiumsmitglieder Roland Weigert und Volker Bauer dem Gesetz nicht zugestimmt.
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Wir lassen uns als Jäger nicht zum reinen Vollzugsorgan waldbaulicher Interessen machen.
Nur weil der Gesetzgeber den 16. April freigibt, bedeutet das nicht, dass wir die Büchse führen
müssen. Die Waidgerechtigkeit und der Respekt vor dem Wild in seiner sensibelsten Phase
nach dem Winter stehen für uns an erster Stelle. Der BJV veröffentlicht daher eigene, fachlich
fundierte Empfehlungen zu den Jagdzeiten. Wir rufen Euch dazu auf, die Jagd im April nur dort
und dann auszuüben, wo es biologisch vertretbar ist und die nötige Ruhephase des Wildes
nicht gefährdet wird.
Die detaillierte Übersicht unserer BJV-Empfehlungen, die bewusst von den neuen gesetzlichen
Daten abweichen, findet Ihr ab sofort exklusiv in der Print-Ausgabe der JAGD In Bayern und
der App.
Lasst uns gemeinsam zeigen, dass wir Jäger die wahren Anwälte des Wildes sind – mit
Herz, Verstand und bayerischer Waidgerechtigkeit!