Terminkalender

a)Beginn Dressurkurs: 14. März 2026

b)Beginn Brauchbarkeit: 28. Juni 2026
Prüfungstermin: 30. Aug. 2026

Bei Fragen oder zur Anmeldung sollen sich die Interessierten an Hans Irl wenden (Kontaktdaten).

Wir veröffentlich hier mit Verweis auf das Landratsamt Traunstein als externe Quelle folgendes unbearbeitetes Originaldokument:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß neuester Information durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ergibt sich ab sofort eine Änderung in den Freigabegrenzwerten für Wildbret.

Die bisherige Praxis sah vor, dass Messstellen, die eine monatliche Kontrolle z. B. mit einem eigenen Prüfstrahler durchführen, Fleisch bis zu einem Messwert von 600 Bq/kg zum Inverkehrbringen freigeben dürfen, während Messstellen, die „nur“ eine jährliche Kalibrationsprüfung (bspw. durch die Herstellerfirma) durchführen den Grenzwert von 500 Bq/kg verwenden müssen.

In einem Vergleich der Richtigkeit der Ergebnisse zwischen den Messstellen, die einmal jährlich eine Kalibrationsprüfung durchführen und den Messtellen, die ihre Geräte monatlich mit einem Kalibrierstrahler überprüfen, konnte das LfU in den letzten Jahren keinen Unterschied feststellen.

In Absprache mit dem Landesamt für Umwelt und dem StMUV wurde vereinbart, dass für alle qualifizierten Wildbretmessstellen ab sofort die Vorgabe aus der gesetzlichen Regelung Anwendung finden soll und somit für alle Messstellen der Grenzwert von 600 Bq/kg für das Inverkehrbringen von Wildbret gilt.

Wir bitten darum, diese Änderung bei künftigen Messungen zu beachten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

YvonneStiriz-Beck
Veterinäramt und Verbraucherschutz
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Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

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